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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen dem Tierhalter, nachfolgend „Kunde“ genannt, und Bienes Fellhotel, nachfolgend „Betreuer“ genannt, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Verbindliche Buchung

Nach Erteilung des Auftrags und der verbindlichen Buchung laut Anmeldebogen sind die Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste im Voraus, spätestens bei Abgabe des Tieres, für den gebuchten Zeitraum zu entrichten. Die vereinbarte Pensionspauschale versteht sich je Übernachtung. Wird die Pensionsdauer nach Übergabe des Tieres durch den Kunden gekürzt (verfrühte Heimreise etc.), so besteht kein Anspruch auf Erstattung der zu viel entrichteten Pensionsvergütung.

Stornierung

Wird eine Buchung mehr als 2 Wochen vor Beginn der Pensionszeit storniert, so sind keine Kosten damit verbunden. Erfolgt eine spätere Stornierung, so fallen folgende Stornogebühren an: Stornierung bis 2 Wochen vor der Pensionszeit: 25% der Pensionskosten; Stornierung bis 1 Woche vor der Pensionszeit: 50% der Pensionskosten; Stornierung 1-2 Tage vor der Pensionszeit: 100% der Pensionskosten.

Betreuungsinhalt / -umfang

Die Betreuung umfasst je nach Vereinbarung eine Tagesbetreuung oder eine Pensionsbetreuung über mehrere Tage zusammen mit anderen zu betreuenden Tieren (Gruppenhaltung).

Die Betreuung beinhaltet auf Wunsch das Holen und Bringen des Tieres durch den Betreuer an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit. Je nach Aufwand und Entfernung fallen hierbei Zusatzkosten an.

Das Tier wird vom Betreuer unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.

Haftung und Verpflichtungen

Der Kunde versichert, dass für den zur Betreuung übergebenen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und der Hund / die Katze frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat.

Sollte sich dennoch herausstellen, dass der Hund / die Katze bei der Übergabe an einer ansteckenden Krankheit leidet, trägt der Kunde die Kosten, die für die Mitbehandlung angesteckter Tiere und die Desinfektion der Räumlichkeiten entstehen, unabhängig davon, ob dem Kunden die Erkrankung seines Tieres bekannt war oder nicht.

 

Der Kunde versichert des Weiteren, dass eine zur Betreuung übergebene Hündin / Kätzin zum Zeitpunkt der Übergabe nicht läufig / rollig ist. Vom Betreuer wird keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung übernommen. Die aus einer Läufigkeit / Rolligkeit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

Der Kunde verpflichtet sich, dem Betreuer alle für die Betreuung des Tieres notwendigen Informationen mitzuteilen – vor allem in Bezug auf Allergien, Krankheiten, Sozialverhalten und Verhaltensauffälligkeiten – sowie notwendige Medikamente, Pflegeartikel, Halsband bzw. Geschirr und Leine zur Verfügung zu stellen.  Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Kunde.

 

Für den Fall, dass der Kunde während der Betreuungszeit nicht erreichbar sein sollte, hat er einen Ansprechpartner („Notfallkontakt“) zu nennen, der vom Kunden bevollmächtigt wird, während der Zeit der Betreuung Entscheidungen in seinem Namen zu treffen.

 

Der Betreuer verpflichtet sich, das anvertraute Tier art- und verhaltensgerecht unterzubringen, zu pflegen und zu ernähren sowie für ausreichende Bewegung zu sorgen. Die geltenden Tierschutzbestimmungen sind einzuhalten.

Sollten während des Aufenthaltes beim Tier physische oder psychische Probleme oder eine Läufigkeit / Rolligkeit eintreten, wird der Betreuer unverzüglich den Kunden bzw. den genannten Ansprechpartner kontaktieren, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Kunde bzw. dessen Bevollmächtigter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Tier gegebenenfalls abgeholt werden kann. 

 

Sollte das zu betreuende Tier während des Aufenthaltes einen Tierarztbesuch benötigen, ist der Betreuer berechtigt, einen Tierarzt auszuwählen und mit der Behandlung zu beauftragen. Die Behandlungskosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die Entscheidung, ob ein Tierarztbesuch notwendig ist, obliegt während der Zeit der Betreuung des Tieres allein dem Betreuer.

 

Die Tiere werden in Gruppenhaltung betreut und dabei können innerartliche Auseinandersetzungen vorkommen. Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die die Tiere aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden können. Ebenso wird keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Kunden übernommen (z.B. Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc.).

 

Bei übermäßiger Aggression eines Hundes gegenüber betreuenden Personen oder anderen Pensionshunden ist der Betreuer berechtigt, die Unterbringung abzubrechen. Der Kunde verpflichtet sich, das Tier abzuholen oder abholen zu lassen.

 

Durch den Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gehen zu Lasten des Kunden. Er bleibt auch während der Betreuungszeit in „Bienes Fellhotel“ Halter im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

 

Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall eines Tieres ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vom Betreuer begrenzt.

 

Falls das Tier bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung vom Betreuer ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist der Betreuer verpflichtet, den Kunden und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.

Datenschutz

Alle Angaben vom Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Alles Weitere zum Thema Datenschutz ist in der Datenschutzerklärung ersichtlich.

Salvatorische Klausel    

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Sonstiges

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

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